Bezeichnungen wie „Reserve“ oder „Grande Reserve“ für einen deutschen Wein möglicherweise irreführend
- 18. Juni 2008
1. Die französische Bezeichnung „Reserve“ oder „Grande Reserve“ kann für einen deutschen Wein unter Umständen irreführend sein und darf somit nicht verwendet werden.
2. Eine Verwechslung droht jedoch nicht. Der Verbraucher könne aber durch die französischen Bezeichnungen „Reserve“ und „Grande Reserve“ zu der irrigen Vermutung veranlasst werden, der deutsche Wein entspreche bestimmten französischen Qualitätsstandards. Auch hinsichtlich der deutschen Bezeichnung „Privat-Reserve“ kann der Verbraucher eine besondere Qualität des Weines vermuten, die etwa auf längerer Reifung beruhe; dann läge eine Irreführung vor, wenn der Wein diese besondere Qualität tatsächlich nicht aufweise.
– BVerwG, Urt. v. 18.06.2008, – 3 C 5/08 –