Bewertung von Punkten im Verkehrszentralregister richtet sich nach dem Tattag
- 25. September 2008
Die Möglichkeit eines Führerscheininhabers, seinen Punktestand im Verkehrszentralregister durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar zu verringern, hängt davon ab, wie viele Verkehrsverstöße er zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung begangen hat; es ist nicht erforderlich, dass die Verkehrsverstöße auch schon zu diesem Zeitpunkt rechtskräftig geahndet waren. Nach dem Erreichen von mindestens 18 Punkten kann eine Tilgung von Punkten nicht mehr berücksichtigt werden. In diesen Fällen ist die Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung zu entziehen.
-BVerwG Urt. 25.09.2008 – 3 C 3.07-