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Betriebsübergang – Übernahme eines Bewachungsauftrages

Betriebsübergang – Übernahme eines Bewachungsauftrages

  • 25. September 2008

Vergibt die Bundeswehr den Auftrag zur Bewachung eines Truppenübungsplatzes an ein anderes Bewachungsunternehmen als bisher, liegt kein Betriebsübergang vor, wenn es sich um eine reine Auftragsnachfolge handelt. Eine solche ist nicht gegeben, wenn der neue Auftragnehmer einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des bisherigen Personals oder identitätsprägende Betriebsmittel übernimmt.

-BAG, Urt. v. 25.09.2008 – 8 AZR 607/07-