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Beschaffenheitsgarantie bei Gebrauchtwagenkauf

Beschaffenheitsgarantie bei Gebrauchtwagenkauf

  • 11. Juli 2007

1. In einer beim Gebrauchtwagenkauf ohne Einschränkungen oder Zusätze abgegebenen Erklärung des gewerblichen Gebrauchtwagenhändlers zu einer bestimmten Kilometerlaufleistung des Fahrzeugs kann die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie liegen.

2. Will der Verkäufer solche Rechtsfolgen nicht gegen sich gelten lassen, ist er gehalten, eine dahingehende Einschränkung seines Willens zum Ausdruck zu bringen, da sich anderenfalls der Käufer auf die besondere Erfahrung und Sachkunde des Händlers verlässt und in dessen Erklärung die Übernahme einer Garantie sieht.

-OLG Rostock, Urt. v. 11.07.2007 – 6 U 2/07-