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Belüge niemals deine Ehefrau!

Belüge niemals deine Ehefrau!

  • 13. April 2015

Ein Mann löste, aus Angst vor seiner Ehefrau, ein Ermittlungsverfahren aus. Er erzählte seiner Frau und der Polizei, dass er sich eine Schusswunde beim Joggen zugezogen hatte, weswegen die Staatsanwaltschaft anfing gegen den vermeintlichen Täter zu ermitteln. Tatsächlich wollte der Mann allerdings ein Luftgewähr verkaufen und löste beim Einpacken versehentlich den Abzug. Aus Angst vor seiner Ehefrau erfand er allerdings eine Geschichte und blieb auch vor der Staatsanwaltschaft dabei, welche nun gegen einen nicht existierenden Täter ermittelte.

Das Landgericht Detmold verurteilte den Mann zu 12 Monaten Haft auf Bewährung wegen Vortäuschens einer Straftat. Die Angst vor der eigenen Frau sei kein Rechtfertigungsgrund.

Landgericht Detmold, Urteil vom 10.04.15 – 31 Js 318/15

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