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Bei falscher Farbe Geld zurück

Bei falscher Farbe Geld zurück

  • 9. Juli 2014

Jüngst entschied das Landgericht Ansbach, dass auch bei geringen Farbabweichungen eines Neuwagens ein Sachmangel vorliege, wonach der Kunde den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz verlangen kann.

Der Kläger kaufte bei der beklagten, gewerblichen Autohändlerin einen Seat Altea in der Farbe „Track-Grau Metallic. Bei der Lieferung musste der Kunde feststellen, dass es sich tatsächlich um einen Wagen der Farbe Pirineos Grau.

Das Gericht entschied nun, dass diese Abweichung wegen der konkreten Vereinbarung im Vertrag einen Sachmangel darstelle. Dieser sei dem Käufer auch nicht zumutbar, da es sich beim Kauf eines Neuwagens um ein wirtschaftlich bedeutsames Geschäft handele.

Die Beklagte nahm die später eingelegte Berufung zurück. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Der Kläger hat somit einen Anspruch auf 3.250,00 € für die Umlackierung seines Wagens.

Landgericht Ansbach, Beschluss vom 09.07.2014 – 1 S 66/14