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Befristetes Leiharbeitsverhältnis bei Verleihung an ehemaligen Arbeitgeber

Befristetes Leiharbeitsverhältnis bei Verleihung an ehemaligen Arbeitgeber

  • 9. März 2011

Wird ein Arbeitnehmer durch ein Leiharbeitsunternehmen an denselben Arbeitgeber verliehen, bei dem er zuvor schon beschäftigt war, ist eine Befristung des Leiharbeitsverhältnisses dennoch möglich. Geklagt hatte eine Kinderpflegerin, welche vom 14.09.2005 bis zum 31.07.2007 bei ihrer ersten Arbeitgeberin beschäftigt war. Am 10.07.2007 schloss die Klägerin mit der zweiten Arbeitgeberin, einem Leiharbeitsunternehmen, einen Vertrag, der vom 01.08.2007 bis zum 31.07.2008 befristet wurde. Entliehen wurde die Klägerin von der ersten Arbeitgeberin, welche sie auf demselben Arbeitsplatz unter den gleichen tatsächlichen Arbeitsumständen wie zuvor einsetzte. Die Klägerin beruft sich auf das sog. Zuvorbeschäftigungsverbot und begehrt die Feststellung, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit beiden Arbeitgeberinnen zustande gekommen ist. Das BAG wies die Klage ab. Das Zuvorbeschäftigungsverbot untersagt die (erneute) Befristung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer zuvor schon einmal beim selben Arbeitgeber beschäftigt war. Die Richter führten aus, dass bei einem Leiharbeitsverhältnis der Verleiher neuer Arbeitgeber geworden sei und der Entleiher kein Arbeitgeber im Sinne des Zuvorbeschäftigungsverbotes sei. Als Arbeitgeber seien nur diejenigen natürlichen oder juristischen Personen gemeint, mit denen der Arbeitnehmer auch tatsächlich einen Arbeitsvertrag geschlossen habe. Auf die Arbeit im selben Betrieb oder demselben Arbeitsplatz komme es hingegen nicht an.

BAG Urt. v. 09.03.2011 – 7 AZR 657/09