Bedrohter Fahrradfahrer
- 20. März 2017
Ein Rentner fuhr auf einer Straße in München und wich, da auf seiner Fahrbahn ein Fahrzeug parkte, auf die Gegenfahrbahn aus. Dort kam ihm ein Fahrradfahrer entgegen. Der Rentner drohte diesem sodann, dass er ihn umfahren werde, wenn er ihn nicht vorbei lasse. Zu diesem Zweck fuhr er auf den Radfahrer zu, bis zwischen diesem und der Stoßstange seines PKW nur noch ca. 10 cm Platz waren. Außerdem beschimpfte er den Radfahrer mit den Worten „Du altes Arschloch!“.
Das Amtsgericht verurteilte den Rentner wegen Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20,- € und verhängte gegen ihn ein einmonatiges Fahrverbot. Der Rentner bestritt die Tat vor Gericht, wurde jedoch von zwei unbeteiligten Zeugen überführt. Demnach habe der Rentner immer wieder Gas gegeben, während er dem Radfahrer gegenüber stand. Das Gericht berücksichtigte zu Gunsten des Rentners, dass sich die Situation aufgeschaukelt habe. Der Radfahrer sei dem Rentner gegenüber „belehrend“ aufgetreten . Zu Lasten des Rentners berücksichtigte das Gericht, dass dieser bereits zweimal wegen Nötigung vorbestraft sei. Außerdem habe er seine überlegene Situation, da er sich in seinem PKW einem Radfahrer gegenüber sah, ausgenutzt. Weiterhin schlussfolgerte das Gericht, dass die vorliegende Tat darauf schließen lasse, der Rentner würde sich immer wieder nachlässig im Straßenverkehr zeigen. Daher war zur Einwirkung auf den Angeklagten die Verhängung eines Fahrverbots notwendig.
Amtsgericht München, Urteil vom 06.12.2016 – 942 Cs 412 Js 230288/15