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Auswirkungen der gesellschaftsrechtlichen Umwandlung auf das Vergaberecht

Auswirkungen der gesellschaftsrechtlichen Umwandlung auf das Vergaberecht

  • 18. Oktober 2007

1. Durch eine verschmelzende Umwandlung findet ein Wechsel in der Person des Bieters statt, welche das Angebot inhaltlich auch dann verändert, wenn die aufnehmende Gesellschaft erklärt, an das Angebot gebunden zu sein. In Befolgung des Wettbewerbs- und Transparenzgebots ist das betroffene Angebot aus der Wertung zu nehmen.

2. Die wettbewerbsrechtliche Relevanz der Umwandlung liegt jedenfalls dann vor, wenn der Auftraggeber seine Feststellungen betreffend der Zuverlässigkeit und Eignung auf das verschmolzene Unternehmen beschränkt hat.

3. Vom Fall der Verschmelzung des Bieter-Unternehmens ist der Fall zu unterscheiden, dass die Anteile an diesem Unternehmen von einem Dritten übernommen werden.

-OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.10.2007 – VII-Verg 30/06-