Ausweispflicht für Taxifahrer unzulässig
- 30. April 2008
Die Stadt Köln ist nicht zuständig, eine Ausweispflicht für Taxifahrer einzuführen. Die Stadt hat in ihrer Taxenordnung eine Regelung aufgenommen, die Taxifahrer die Pflicht auferlegt, einen Fahrausweis mit Lichtbild und Namen am vorderen rechten Armaturenbrett anzubringen. Diese Regelung kann aber nur der Bundesminister für Verkehr treffen und nicht eine Stadt.
-BVerwG, Urteil vom 30.04.2008 – 3 C 16.07-