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Ausversehen gefällt

Ausversehen gefällt

  • 20. Juni 2014

Das OLG Oldenburg entschied nun, dass das versehentliche Fällen von Bäumen auf einem fremden Grundstück von der Haftpflichtversicherung gedeckt sei.

Der Kläger fällte im Auftrag seines Pächters einige (vermeintlich) auf seinem Grundstück befindliche Bäume. Später stellte sich jedoch heraus, dass ein Teil der Bäume auf öffentlichem Grund standen. Das Land Niedersachsen machte sodann Schadensersatz geltend. Diesen Schadensersatz wollte der Kläger von seiner Haftpflichtversicherung erstattet haben. Das Gericht entschied nun, dass die Versicherung dieses Schaden zu tragen habe. Im versehentlichen Fällen fremder Bäume verwirkliche sich ein Risiko des täglichen Lebens, so das Gericht. Die Einstandspflicht des Haftpflichtversicherers sei auch nicht aus anderen Gründen ausgeschlossen.

Die Haftpflichtversicherung muss den entstandenen Schaden also zahlen.