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Außerordentliche Kündigung wegen Nebentätigkeit i. d. Krankschreibung

Außerordentliche Kündigung wegen Nebentätigkeit i. d. Krankschreibung

  • 3. April 2008

Eine außerordentliche Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn ein Arbeitnehmer, während er krankgeschrieben ist, einer anderweitigen Tätigkeit nachgeht. Der Kläger war Kraftfahrer und ab Anfang März 2004 mehrfach für längere Zeiten arbeitsunfähig gemeldet. Nachforschungen u.a. durch einen Detektiv hatten ergeben, dass er nebenbei ein Café betrieb und dort Gäste bediente, den Geschirrspüler leerte und ähnliche Tätigkeiten verrichtete. Diese gegen den Beklagten erhobenen Vorwürfe können die Kündigung auch in der Sache rechtfertigen.

Quelle: – Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 3. April 2008 – 2 AZR 965/06-