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Auftakt gegen U-Bahn-Treter

Auftakt gegen U-Bahn-Treter

  • 21. Juni 2017

Im Oktober 2016 ging ein Fall durch die Medien, welcher die Bevölkerung erschütterte: Ein junger Mann trat eine Passantin scheinbar grundlos und völlig unvermittelt gegen den Rücken, sodass diese die Treppen zu einer U-Bahn-Station herunter stürzte. Das Verfahren gegen den Mann ist nunmehr ausgesetzt, da eine Schöffin wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt worden ist.

Grund hierfür war, dass sich die Schöffin vor einiger Zeit in einem Leserbrief an die Berliner Tageszeitung zum Thema Jugendkriminalität recht eindeutig geäußert hatte. Hierin zweifelte sie nämlich die Kompetenz der zuständigen Behörden an. In einem weiteren Leserbrief habe sie sich unangemessen über Menschen mit Migrationshintergrund geäußert. Nach Anhörung der Schöffin hat die Große Strafkammer das Verfahren ausgesetzt.

Landgericht Berlin, Aktenzeichen 521 KLs 10/17

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