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Aufs Glatteis geführt

Aufs Glatteis geführt

  • 24. Juli 2015

Ein wohlhabender Geschäftsmann stürzte vor einem Hotel, da dort trotz Glätte nicht gestreut war. Der Mann verlangt 1,8 Millionen € Schadensersatz vom Betreiber des Hotels, da dies der Gewinn gewesen wäre, den er ohne den Unfall an diesem Tag noch hätte erwirtschaften können.

Ohne auf die Höhe des Schadensersatzes eingehen zu müssen, wies das Gericht die Klage ab. Nach Ansicht des Gerichts habe der Kläger nicht beweisen können, dass er tatsächlich gestürzt sei, weil der Hotelbetreiber den Gehweg nicht gestreut habe. Somit käme es auf die Höhe des Schadensersatzes gar nicht an, da der Geschäftsmann ohnehin keinen Anspruch beweisen könne.

Landgericht Berlin, Urteil vom 16.07.2015 – 10 O 211/14

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