03 61 - 22 05 50 oder 0176 - 181 402 71
03 61 - 22 05 52 12

Aufenthaltsverbot ohne Straftaten

Aufenthaltsverbot ohne Straftaten

  • 7. Dezember 2016

Drei Fußballfans wehren sich gegen ein ihnen gegenüber verhangenes Aufenthaltsverbot bei Heimspielen von Hannover 96. Dem Verbot lag die Prognose zu Grunde, dass eine der Personen Straftaten begehen würde. Nach Ansicht der Fans könne diese Prognose nicht greifen, da sie selbst (noch) keine Straftaten begangen hätten.

Das Gericht wies die Klagen ab. Eine negative Prognose könne auch dann vorliegen, wenn (noch) keine Straftaten begangen worden sind. Hierzu sei eine dreistufige Prüfung vorzunehmen.

Auf der ersten Stufe sei erforderlich, dass der Betroffene bereits einmal als Störer Adressat einer polizeilichen Maßnahme gewesen sei. Dies sei bei allen drei Fans in der Vergangenheit bereits der Fall gewesen.

Auf der zweiten Stufe seien Erkenntnisse zu prüfen, bei denen eine unmittelbare Beteiligung eines Betroffenen nicht zweifelsfrei erwiesen sei.

Auf der dritten Stufe seien entlastende Gesichtspunkte zu überprüfen, die die Prognose widerlegen.

Nach dieser Prüfung sei in allen drei Fällen eine negative Prognose naheliegend. Das Gericht lies die Berufung zu, da es der Frage grundsätzliche Bedeutung beimisst.

Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 25.11.2016 – 10 A3338/16, 10 A 3628/16 und 10 A 3653/16

Schlagwörter: , , ,