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Auch Reichsbürger müssen Steuern zahlen

Auch Reichsbürger müssen Steuern zahlen

  • 13. April 2015

Ein Reichsbürger klagt vor dem, seiner Meinung nach, nicht legitimierten Finanzgericht Kassel gegen sein zuständiges Finanzamt. Seiner Meinung nach seien die Steuergesetze der Bundesrepublik ungültig, da diese überhaupt nicht zum Erlass von Gesetzen legitimiert sei. Die erhobenen Steuern seien daher zurück zu zahlen, sowie die bereits getätigte Pfändung aufzuheben. Das Finanzgericht besitze zwar seiner Meinung nach auch keine Legitimation, trotzdem klagte er.

Das Gericht entschied entsprechend kurz: „Die Klage ist mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig, da kein nachvollziehbarer Grund erkennbar ist, zu welchem Zweck der Kläger Rechtsschutz von einem Gericht erlangen will, das nach seiner eigenen Überzeugung rechtlich nicht existiert bzw. zur Entscheidung über seinen Antrag gesetzlich nicht legitimiert ist.“

Finanzgericht Kassel, Urteil vom 09.10.2013 – 4 K 1406/13

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