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Arbeitsunfall auf Ibiza

Arbeitsunfall auf Ibiza

  • 8. Juni 2016

Ein Mitarbeiter im Außendienst war auf Geschäftsreise auf Ibiza. Um ein besonders wichtiges Geschäft abzuschließen, verabredete er sich in einem Beach Club. Dort verweilten er und der Kunde bis tief in die Nacht. Als der Mitarbeiter für kurze Zeit den Club verließ, verweigerte der Türsteher ihm den erneuten Zutritt. Es kam zur Schlägerei, wobei der Mitarbeiter verletzt wurde. Nach seiner Ansicht handelte es sich hierbei um einen Arbeitsunfall.

Seine Klage vor dem Sozialgericht auf Anerkennung seiner Verletzungen als Berufsunfall blieb erfolglos. Zwar bestehe Versicherungsschutz bei Dienstreisen grundsätzlich. Allerdings gelte dies nur, soweit und solange es sich um berufliche Belange handele. Vorliegend habe eine Einigung der Geschäftsleute allerdings wesentlich früher am Tag stattgefunden, weswegen sie sich danach ausschließlich zu privaten Zwecken im Club aufhielten. Doch selbst wenn man davon ausginge, dies liege weiterhin im Interesse des Arbeitgebers, so greife der Versicherungsschutz nur für Unfälle im Club. Vorliegend verließ der Kläger jedoch aus nicht geklärten Gründen den Beach Club. Für die Entscheidung war allerdings unerheblich, ob der Versicherungsschutz wegen der erheblichen Alkoholisierung entfallen sei.

Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 14.04.2016 – S 6 U 4321/14

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