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Anzeige gegen Arbeitgeber kann Kündigung rechtfertigen

Anzeige gegen Arbeitgeber kann Kündigung rechtfertigen

  • 5. Juli 2012

Eine Anzeige eines Arbeitnehmers in Bezug auf seinen Arbeitgeber kann unter Umständen eine wirksame fristlose Kündigung zur Folge haben.

Geklagt hatte eine Hauswirtschafterin, die gegenüber dem Jugendamt angab, im Haushalt ihres Arbeitgebers verwahrlose ein zehn Monate altes Kind. Die Vorwürfe stellten sich als haltlos heraus und der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis fristlos. Zu Recht, wie das LAG Köln nun feststellte. Zwar seien Anzeigen von dem Recht auf Meinungsäußerung gedeckt, jedoch nur dann, wenn der Arbeitnehmer die Offenlegung in gutem Glauben und in der Überzeugung vorgenommen habe, dass die Information wahr sei, dass sie im öffentlichen Interesse liege und dass keine anderen diskreteren Mittel existierten, um gegen den angeprangerten Missstand vorzugehen. Da die Arbeitnehmerin hier auch auf den Ruf ihres Arbeitgebers hätte achten müssen, sei zunächst eine interne Klärung der Vorfälle angezeigt gewesen, die aber nicht vorgenommen wurde.

LAG Köln, Urt. v. 05.07.2012 – 6 Sa 71/12