Antrag eines Auto-Skooter-Betriebs auf Teilnahme an Mayener Lukasmarkt 2008
- 8. Oktober 2008
1. Die Stadt Mayen durfte einen Auto-Skooter-Betrieb von der Teilnahme an dem diesjährigen Lukasmarkt ausschließen und sich für einen Mitbewerber entscheiden. Der ausgeschlossene Auto-Skooter-Betrieb bewarb sich erstmals mit seinem Fahrgastgeschäft um Zulassung auf dem Lukasmarkt. Diese versagte ihm die Stadt Mayen unter Hinweis auf die beschränkten Platzverhältnisse am Veranstaltungsort und ließ (nur) einen Mitbewerber zu, der bereits im vergangenen Jahr mit seinem Auto-Skooter auf der Veranstaltung vertreten war.
2. Die Ablehnung der Teilnahme des Betriebs an dem Markt ist ermessensfehlerfrei erfolgt. Angesichts der beengten Platzverhältnisse hat die Stadt als Veranstalterin eine Auswahl unter den Bewerbern von Auto-Skootern treffen müssen. Sie ist rechtlich nicht gehindert gewesen, sich dabei für den Mitbewerber zu entscheiden, der bereits im Jahr zuvor auf dem Lukasmarkt vertreten gewesen und deshalb von ihr als bewährt und bekannt eingestuft worden sei. Der Schausteller hat nicht wegen seines nach seiner Meinung attraktiveren Auto-Skooters vorgezogen werden müssen.
3. Allerdings ist auch Neubewerbern eine realistische Zugangschance zu der Veranstaltung einzuräumen. Deshalb muss die Stadt bei dem nächsten Markt den Anspruch von Neubewerbern mit Auto-Skootern stärker berücksichtigen.
-OVG Rheinland-Pfalz Beschl. v. 8.10. 2008 – 6 B 11067/08.OVG-