03 61 - 22 05 50 oder 0176 - 181 402 71
03 61 - 22 05 52 12

Anspruch auf Fahrstuhl im Alter

Anspruch auf Fahrstuhl im Alter

  • 20. Januar 2017

Ein Wohnungseigentümer wollte auf seine Kosten einen Aufzug in eine Eigentumsanlage einbauen lassen. Grund hierfür war zum einen sein hohes Alter, zum anderen betreuten er und seine Ehefrau zeitweise die schwerbehinderte Enkeltochter. Die Miteigentümer lehnten einen solchen Einbau ab, weswegen der Fall schlussendlich dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorlag.

Dieser wies die Klage des Mannes nun ab. Ein Eigentümer habe demnach keinen Anspruch auf Einbau eines Aufzugs. Im vorliegenden Falle überwiegen die Interessen der übrigen Eigentümer denen des Klägers. Insoweit sei zu beachten, dass es sich beim Einbau eines Aufzuges um einen sehr großen Eingriff handele, der nicht ohne weiteres hinzunehmen sei. Dass der Kläger nun seine Wohnung voraussichtlich nicht mehr nutzen könne, sei sein Lebensrisiko.

Um derartige Fälle künftig zu vermeiden, hat der Bundesrat eine Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität (BR-Drs. 340/16) initiiert. Es bleibt nun abzuwarten, wie sich die Gesetzeslage hiernach entwickelt.

BGH, Urt. v. 13.01.2017, Az. V ZR 96/16

Schlagwörter: , , ,