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Adblock und Whitesharing

Adblock und Whitesharing

  • 1. Juli 2016

Der so genannte Adblock verhindert, dass auf Websites Werbung angezeigt wird. Hierbei besteht für Unternehmen die Option, ihre Werbung auf eine so genannte Whitelist setzen zu lassen. Beim Whitesharing werden die Anbieter von Adblock am Gewinn der Werbetreibenden beteiligt.

Das OLG Köln hatte nun zu entscheiden, ob diese Option wettbewerbswidrig ist. Demnach sei die generelle Blockade von Werbung nicht wettbewerbswidrig. Allerdings gelte für das kostenpflichtige Whitesharing etwas anderes. Hierbei handele es sich um eine aggressive Praxis i.S.d. § 4a Abs. 1 S. 1 UWG. Adblock habe als „Gatekeeper“ durch das System mit Blacklist und Whitelist eine derart starke Machtposition, dass Unternehmen in eine Blockadesituation geraten, aus welcher sie sich lediglich herauskaufen können.

Die Revision zum BGH wurde zugelassen, da es um Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung gehe.

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 24.06.2016 – 6 U 149/15

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