Ablehnung wegen Altersüberschreitung
- 10. August 2007
Der Dienstherr ist berechtigt, zur Gewährleistung eines angemessenen Verhältnisses zwischen aktiver Dienstzeit und Versorgungsansprüchen die Übernahme in das Beamtenverhältnis davon abhängig zu machen, dass der Bewerber eine bestimmte Höchstaltersgrenze nicht überschreitet, hier das 40. Lebensjahr. Die Anstellungsbehörde kann ohne vorherige Entscheidung des zuständigen Ministeriums die Verbeamtung wegen Altersüberschreitung ablehnen.
-OVG Koblenz, Urt. v. 10.08.2007 – 2 A 10294/07-