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Ablehnung des Hauptverfahrens gegen Vorstand der Berliner Stadtreinigung

Ablehnung des Hauptverfahrens gegen Vorstand der Berliner Stadtreinigung

  • 28. Juli 2010

Der derzeitige Finanzvorstand der Berliner Stadtreinigung (BSR) Dr. Lothar K. muss keine Verhandlung vor dem Landgericht Berlin wegen Bestechung und Bestechlichkeit fürchten. Das Gericht hat die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den 62-Jährigen abgelehnt und ist damit der Argumentation der Staatsanwaltschaft nicht gefolgt. Der Angeschuldigte K. soll demnach in insgesamt acht Fällen Informationen an einen befreundeten Lobbyisten weiterge-geben haben, die die Auftragsvergabe der Erneuerung der Restmüllverbrennungsanlage Ruh-leben betreffen. Entgegen der Ansicht der Staatsanwaltschaft, seien diese Informationen je-doch ohne erheblichen wirtschaftlichen Wert gewesen. Der andere Angeschuldigte, welcher als Lobbyist die Informationen an Firmen verkauft hat, die ebenfalls Interesse am Auftragser-halt hatten, hätte sich die Informationen wohl auch auf anderem Wege beschaffen können. Es hätte wohl auch keine Einflussnahmen oder Änderungen im Vergabeverfahren gegeben, die zu einer Bevorzugung einer der beteiligten Unternehmen geführt haben.

LG Berlin Beschl v. 28.07.2010 – 536/10