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Ab ins Achtelfinale, aber leise!

Ab ins Achtelfinale, aber leise!

  • 25. Juni 2014

Eine Frau war der Meinung, ihre Nachbarn freuen sich etwas zu laut beim Gucken der Fußball WM. Sie erwirkte deswegen eine einstweilige Verfügung des AG Neukölln, wonach sich ihre Nachbarn nach 22:00 Uhr nur noch leise freuen dürfen.

Der Tenor des Gerichts lautete wörtlich:

„Den Antragsgegnern wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zum 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt, bis zum 14. Juli 2014 während der Spiele der deutschen Fußballnationalmannschaft außerhalb der Wohnung der Antragsgegner auf dem Grundstück (…) einschließlich des Balkons und der Terrasse der Wohnung der Antragsgegner nach 22.00 Uhr Lärm, insbesondere in Form von gemeinschaftlichem Gesang, Gegröhle und lauten Rufen zu verursachen oder durch Familienangehörige oder Besucher verursachen zu lassen, durch den die Antragstellerin oder andere Mitbewohner des Grundstücks (…) in ihrer Nachtruhe gestört werden. Den Antragsgegnern wird aufgegeben, die Fenster und Außentüren ihrer Wohnung während der Spiele der deutschen Fußballnationalmannschaft bis zum 14. Juli nach 22.00 Uhr geschlossen zu halten im Falle des Empfangs der Fernseh-, Internet- und Rundfunkübertragung“

Amtsgericht Neukölln, Beschluss vom 25.06.2014 – 17 C 1004/14