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Beamtete Lehrer dürfen streiken

Beamtete Lehrer dürfen streiken

  • 27. Juli 2011

Auch beamtete Lehrer haben ein Streikrecht. Das entschied das VG Kassel für zwei Lehrer, die eine schriftliche Missbilligung des zuständigen Schulleiters erhielten, weil sie sich im November 2009 wegen eines von der GEW geführten Streiks für drei Stunden vom Dienst fernhielten, um u. a. gegen längere Arbeitszeiten zu demonstrieren. Nach Auffassung des Gerichts sind die dagegen gerichteten Einwände der Lehrer durchgreifend. Das Streikrecht stehe auch Beamten zu, soweit sie nicht hoheitlich, d. h. im Bereich der Eingriffsverwaltung, der Polizei und der Landesverteidigung beschäftigt seien. Dies stehe im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Auch sei der konkrete Streik im November 2009 rechtmäßig gewesen. Die Arbeitsbedingungen für Beamte seien zwar nicht durch einen Tarifvertrag zu ändern, jedoch reiche hier aus Sicht der beamteten Lehrer ein Streikziel der angestellten Lehrer, wenn dieses in unmittelbaren Zusammenhang mit den eigenen Arbeitsbedingungen stehe.

VG Kassel Urt. v. 27.07.2011 – 28 K 574/10.KS.D, 28 K 1208/10.KS.D