Gesetzliche Überleitung eines Arbeitsverhältnisses auf einen neuen Arbeitgeber – Gleichbehandlung
- 19. März 2009
1. Durch Landesgesetze können Rechtsträger des öffentlichen Dienstes umstrukturiert werden; solche Gesetze können auch vorsehen, dass die Arbeitsverhältnisse der in den umstrukturierten Bereichen Beschäftigten auf einen neuen Rechtsträger übergeleitet werden, ohne den Arbeitnehmern ein Recht zum Widerspruch gegen den Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse einzuräumen.
2. Wird sog. wissenschaftliches Personal von einer solchen Überleitung betroffen, verstößt der öffentliche Arbeitgeber gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn er einen Arbeitnehmer, der nach der gesetzlichen Regelung keine wissenschaftlichen Tätigkeiten ausübt, überleitet, Arbeitnehmer mit vergleichbaren Tätigkeiten jedoch als wissenschaftliche Beschäftigte betrachtet und demzufolge nicht überleitet.
-BAG, Urt. v. 19.03.2009 – 8 AZR 689/07 –