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Zulässigkeit der Lehrerbenotung im Internetforum „Spickmich.de“

Zulässigkeit der Lehrerbenotung im Internetforum „Spickmich.de“

  • 3. Juli 2008

Die Benotung von Lehrern im Internet bleibt weiterhin erlaubt. Die Berufung einer Gymnasiallehrerin, die den Kölner Betreibern des Internetforums „Spickmich.de“ im Klagewege verbieten lassen wollte, sie betreffende Daten wie Name, Unterrichtsfächer, Zitate und Benotungen auf der genannten Internetseite zu veröffentlichen, wurde zurückgewiesen. Auf dem sog. Community-Portal „Spickmich.de“ können Schüler ihre Lehrer zu verschiedenen Kategorien benoten, etwa zu „fachlich kompetent“, „gut vorbereitet“, „faire Noten“ etc., aber auch zu „cool und witzig“, „menschlich“ oder „beliebt“. Es liegt kein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vor. Sämtliche Bewertungskriterien des Schülerportals „Spickmich.de“ stellten Werturteile dar, so dass das Forum dem Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes unterfällt.

– OLG Köln, Urt. v. 03.07.2008 – 15 U 43/08