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Pflichtteilsergänzungsanspruch der Abkömmlinge bei Schenkungen vor der Geburt

Pflichtteilsergänzungsanspruch der Abkömmlinge bei Schenkungen vor der Geburt

  • 23. Mai 2012

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch der Abkömmlinge setzt nicht voraus, dass diese schon im Zeitpunkt der Schenkungen des Erblassers pflichtteilsberechtigt waren. Die Kläger sind die Enkel des im Jahre 2006 verstorbenen Großvaters (Erblasser) und verfolgen nun Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen ihre Großmutter, die Beklagte. Nachdem die Mutter der Kläger verstorben war, setzten sich die Großeltern der Kläger in einem privatschriftlichen Testament gegenseitig zu Erben ein. Streit herrscht zwischen den Parteien darüber, ob von dem Auskunftsersuchen der Kläger auch Schenkungen des Erblassers zu Gunsten der Beklagten erfasst sind, die vor der Geburt der Kläger stattgefunden haben. Der BGH bejahte dies nun. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch setzt nicht voraus, dass die Pflichtteilsberechtigung bereits im Zeitpunkt der Schenkung bestand. Dies werde vom Gesetz nicht gefordert und entspreche auch nicht dem Sinn und Zweck der Regelung. Damit gibt der BGH seine bisherige Rechtsprechung, wonach die Pflichtteilsberechtigung im Zeitpunkt des Erbfalles und der Schenkung bestehen musste, auf.

BGH, Urt. v. 23.05.2012 – IV ZR 250/11