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Zur Ausschlusswirkung raumordnerischer Festlegungen im Hinblick auf eine nicht raumbedeutsame Windkraftanlage

Zur Ausschlusswirkung raumordnerischer Festlegungen im Hinblick auf eine nicht raumbedeutsame Windkraftanlage

  • 20. Juni 2008

Die Ausweisung eines Vorranggebietes für Windkraftanlagen in einem Regionalen Raumordnungsprogramm kann der Errichtung einer nicht raumbedeutsamen Windkraftanlage in diesem Gebiet und einer „unterwertigen“ Nutzung dieses Standorts entgegenstehen.

– OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.06.2008 – 12 LA 126/07