Zur Ausschlusswirkung raumordnerischer Festlegungen im Hinblick auf eine nicht raumbedeutsame Windkraftanlage
- 20. Juni 2008
Die Ausweisung eines Vorranggebietes für Windkraftanlagen in einem Regionalen Raumordnungsprogramm kann der Errichtung einer nicht raumbedeutsamen Windkraftanlage in diesem Gebiet und einer „unterwertigen“ Nutzung dieses Standorts entgegenstehen.
– OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.06.2008 – 12 LA 126/07 –