Minderjähriger haftet für Feuerwehrkosten
- 21. Mai 2008
Ein Minderjähriger, der grob fahrlässig den Brand in einer Feldscheune verursacht hat, kann zu den Kosten für den Einsatz der Feuerwehr herangezogen werden. Der zum Tatzeitpunkt 14-jährige Jugendliche warf in einer Scheune, in der u. a. Stroh gelagert wurde, eine glimmende Zigarette weg, ohne sie „auszutreten“.
– OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 21.05.2008 – 7 A 10183108 –