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Neues Verbraucherinformationsgesetz seit 01.05.2008

Neues Verbraucherinformationsgesetz seit 01.05.2008

  • 1. Mai 2008

1. Das Verbraucherinformationsgesetz des Bundes trat zum 01.05.2008 in Kraft. Damit sind Bundes- und Landesbehörden zur Auskunft in Fragen rund um Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Futtermittel verpflichtet.

2. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich mit einem formlosen schriftlichen Antrag an die zuständige Behörde wenden und zum Beispiel nachfragen, ob in der Imbissbude nebenan bei der letzten Betriebskontrolle alles in Ordnung war.

3. Informationen über Rechtsverstöße sowie einfache Informationen gibt es gebührenfrei. Bei allen anderen Anfragen richten sich die Gebühren für die Information nach dem Bearbeitungsumfang und -aufwand. Die Gebühren liegen dabei zwischen 10,00 € und – bei außergewöhnlich umfangreichen Anfragen – bis zu 1.000,00 €. Für die Beantwortung der Fragen haben die Behörden bis zu vier Wochen Zeit. Müssen Dritte angehört werden – etwa betroffene Betriebe – kann sich die Frist auf zwei Monate verlängern. Dies gilt nicht, wenn eine Gesundheitsgefahr für die Verbraucherinnen und Verbraucher besteht. Hier informieren die Behörden sofort und von sich aus.