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„Horst-Kevin“ ja, „Waldmeister“ nein

„Horst-Kevin“ ja, „Waldmeister“ nein

  • 20. Juni 2014

Das OLG Bremen entschied nun, dass „Waldmeister“ kein zulässiger Vorname ist. Die Eltern des kleinen „Waldmeister“ wollten ihrem Kind einen besonders kreativen Namen geben. Doch sowohl das Standesamt, als auch das AG und später das OLG Bremen machten ihnen dabei einen Strich durch die Rechnung.

Nach Aussage des Gerichts seien die Eltern im Rahmen ihrer elterlichen Sorge auch zur Namensgebung des Kindes berechtigt, dabei gebe es jedoch Grenzen. Eine Grenze ist zum Beispiel, wenn der Vorname den Namensträger der Lächerlichkeit preisgibt. So sei es bei dem Namen „Waldmeister“ der Fall.

Die Eltern müssen sich daher etwas neues einfallen lassen.

OLG Bremen Beschl. v. 20.06.2014, Az. 1 W 19/14