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Haftung für verunfallte Mitarbeiter bei Baumfällarbeiten

Haftung für verunfallte Mitarbeiter bei Baumfällarbeiten

  • 24. Februar 2011

Der Vorarbeiter haftet für Unfälle seiner Mitarbeiter, wenn diese nach Kenntnis des Vorarbeiters im Fällen von Bäumen noch unerfahren sind. Der Vorarbeiter hatte von seinem Unternehmen den Auftrag bekommen, ein Grundstück zu räumen. Als es an das Fällen eines Baumes ging, wies er die Mitarbei-ter nur kurz in die Vorgehensweise beim Fällen von Bäumen ein. Er verließ die Baustelle, ohne eine fachkundige Person hinzuzuziehen oder die Arbeit selbst zu überwachen. Das OLG bejahte eine Haf-tung des Vorarbeiters für die verunglückten Mitarbeiter, die aufgrund eines Fehlers bei den Arbeiten verletzt wurden. Der Vorarbeiter hätte sich fachlichen Rat einholen oder erfahrenere Mitarbeiter aus-wählen müssen. Auch sei die mangelnde Überwachung als ursächlich für den Schaden anzusehen.

OLG Oldenburg Urt. v. 24.02.2011 – 1 U 33/10