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Wer mit seinem Auto unberechtigt auf dem Kundenparkplatz eines Einkaufszentrums parkt, muss die Abschleppkosten bezahlen

Wer mit seinem Auto unberechtigt auf dem Kundenparkplatz eines Einkaufszentrums parkt, muss die Abschleppkosten bezahlen

  • 8. Juli 2008

1. Der Besitzer eines Parkplatzes ist berechtigt, im Wege des Selbsthilferechtes (§ 859 BGB) unberechtigt parkende Fahrzeuge zu entfernen. Der Besitzer muss nicht abwägen, ob ein Abschleppen verhältnismäßig ist. Ein Abschleppen wäre nur dann rechtswidrig, wenn hierdurch der Fahrzeughalter schikaniert würde.

2. Der Besitzer des Parkplatzes ist auch berechtigt, mit der Parkplatzüberwachung und dem Entfernen der Falschparker ein Abschleppunternehmen generell und nicht nur im Einzelfall zu beauftragen. Es muss nur sichergestellt werden, dass der Besitzer des Parkplatzes dem Abschleppunternehmen die Voraussetzungen, unter denen abgeschleppt werden darf, genau vorgibt.

– LG Magdeburg, Urt. v. 08.07.2008 – Az. 1 S 70/08