03 61 - 22 05 50 oder 0176 - 181 402 71
03 61 - 22 05 52 12

„Kein Spaß mehr“

„Kein Spaß mehr“

  • 27. Mai 2016

Ein 12 Jähriger befand sich mit einem Freund auf dem Nachhauseweg, als er eine Schüler der 5. Klasse traf. Er zog seine Hose herunter und forderte sie zum Oralsex auf. Das Gericht hatte nun zu klären, ob der danach erfolgte Schulausschluss rechtmäßig war.

Das Gericht lehnte den Antrag des Jungen ab. Zum einen habe er die Schülerin sexuell belästigt und beleidigt. In diesem (theoretisch strafbaren) Verhalten sei kein bloßer kindlicher Spaß zu sehen. Zum anderen entspreche das Verhalten keinesfalls dem eines pubertären 12 Jährigen mehr. Außerdem sei dieser Vorfall nicht der erste gewesen, bei dem der Antragsteller sich auffällig verhalten habe: So habe er bereits im Schuljahr 2015/16 zahlreiche Mitschüler beleidigt und provoziert und sei dabei sogar handgreiflich geworden. Schlussendlich seien auch die Interessen der Geschädigten zu beachten, der ein weiterer Schulbesuch gemeinsam mit dem Antragsteller nicht zugemutet werden kann. Der Schulausschluss sei nach alledem verhältnis- und rechtmäßig.

Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 03.05.2016 – 12 K 2336/16

Schlagwörter: , , ,