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Haarverlust durch Chemotherapie

Haarverlust durch Chemotherapie

  • 30. März 2016

Eine Chemotherapie kann zum dauerhaftem Verlust der Haare führen. Die Patientin war der Meinung, die Ärzte hätten sie über dieses Risiko nicht ausreichend aufgeklärt, weswegen sie nun Schmerzensgeld verlangte. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen, nun entschied das OLG.

Nach Ansicht desselben habe die Klägerin einen Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 20.000,- €. Nach einer Studie sei bei dem verabreichten neuen Medikament bei 3,2 % der Patienten dauerhafter Haarverlust aufgetreten. Die Ärzte hätten die Patientin über dieses Risiko aufklären müssen. Das Argument des Krankenhauses, die Klägerin hätte sich auch bei erfolgter Aufklärung für eine Chemotherapie entschieden, wies das Gericht zurück. Nach einer eingängigen Befragung der Klägerin, hätte sie sich in diesem Fall zumindest in einem „echten Entscheidungskonflikt“ befunden. Das Gericht vermochte nicht zu beurteilen, ob sie sich dann nicht gegen die Therapie entschieden hätte.

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 21.03.2016 – 5 U 76/14

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