Einsamer Zirkusaffe
- 11. Dezember 2015
Die zuständige Behörde hatte Mitleid mit dem armen Zirkusaffen „Robby“, der zumeist allein in einem Zirkuswagen mit 25m² großen Außengehege lebt. Sie verfügte daher, dass Robby in eine Resozialisierungsstation für Schimpansen abgegeben werden solle und ordnete die sofortige Vollziehung an. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung wendete sich der Zirkusdirektor.
Das Gericht gab seinem Antrag statt. Zwar sei eine Einzelhaltung bei Schimpansen tatsächlich „tierschutzwürdig“. Allerdings konnte nicht abschließend geklärt werden, ob Robbys Verhaltensstörung auf eine kürzlich durchgeführte Kastration zurückzuführen sind oder auch die falsche Haltung. Diese Frage muss im Hauptsacheverfahren geklärt werden.
Bis zum Abschluss des Klageverfahrens bleibt Robby also in seiner gewohnten Umgebung im Zirkus.
Verwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 03.12.2015 – 6 B 146/15