Kindergeld im Ausland
- 4. November 2015
Dass diese Frage erst jetzt vor Gericht landete, scheint in Zeiten von LLM und Erasmus schon fast skurril: Haben Eltern auch einen Anspruch auf Kindergeld, wenn sich das Kind mehrere Jahre im nichteuropäischen Ausland aufhält, seinen Wohnsitz aber im Haushalt der Eltern behält?
Die Familienkasse verneinte dies, das Finanzgericht trat dem entgegen.Der Bundesfinanzhof folgte nun der Ansicht des Finanzgerichts: Voraussetzung für einen Anspruch auf Kindergeld sei unter anderem, dass das Kind einen Wohnsitz im Inland, europäischen Ausland oder in einem anderen Staat hat, auf den das Abkommen über den europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet. Dabei sei der Wohnsitz trotz des häufigen Studienaufenthalts im Ausland hier in Deutschland. Das Gericht beachtete dabei insbesondere auch, dass sowohl familiäre, als auch andere persönliche Bindungen im vorliegenden Fall wohl eher in Deutschland, als im Ausland liegen. Übersetzt heißt das: zu Hause ist da, wo man sich zu Hause fühlt.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 23.06.2014 – III R 38/14