03 61 - 22 05 50 oder 0176 - 181 402 71
03 61 - 22 05 52 12

Jobcenter übernimmt nicht die Kosten für Skiausrüstung

Jobcenter übernimmt nicht die Kosten für Skiausrüstung

  • 6. Februar 2015

Wie das Sozialgericht Berlin jüngst entschied, hat ein 14-Jahriger Hartz IV- Empfänger keinen Anspruch gegen das Jobcenter auf Übernahme der Kosten für eine Skiausrüstung für eine Klassenfahrt.

Der Antragssteller bezieht, ebenso wie seine Eltern, Hartz IV. Das Jobcenter genehmigte ihm die Kostenübernahme für eine 8-Tägige Klassenfahrt nach Südtirol in Höhe von 540,- €. Der Antragssteller verlangte weiterhin die Kostenübernahme für die Anschaffung von einem Skianzug, zweimal Skiunterwäsche, von Skihandschuhen, einem Skihelm und einer Skibrille. Das Jobcenter hat darüber noch nicht abschließend beschlossen, weswegen sich der Antragssteller drei Tage vor Beginn der Reise an das Sozialgericht Berlin wendet.

Dieses lehnte den Antrag ab. Handschuhe und Unterwäsche seien Dinge, die vom üblichen Regelsatz, nötigenfalls durch Ansparen, finanziert werden müssen. Skianzug, Brille und Helm seien zusätzliche Leistungen, die grundsätzlich nicht vom Jobcenter getragen werden. Das Gericht wies außerdem darauf hin, dass es fraglich sei, ob diese Gegenstände, abgesehen vom Helm, überhaupt benötigt werden. Im Zweifel könne der Antragssteller sich solche Dinge auch gebraucht beschaffen und einen Helm im Skigebiet ausleihen.

Schlussendlich deute der Umstand, dass der Antragssteller auf Schreiben des Gerichts am Tag der Antragsstellung nicht geantwortet habe, darauf hin, dass er die Reise auch ohne die Bewilligung der geforderten Mittel angetreten konnte.

Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 13.01.2015 – S 191 AS 115/15 ER