03 61 - 22 05 50 oder 0176 - 181 402 71
03 61 - 22 05 52 12

300,- € Fahrtkosten

300,- € Fahrtkosten

  • 14. Juli 2016

Der Kläger wehrte sich erfolgreich gegen eine zu Unrecht erhobene Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,- €. Die Kosten des Verfahrens wurden der unterlegenen Stadt auferlegt. Von dieser forderte der Kläger nun auch Fahrtkosten für den Prozess in Höhe von 300,- €. Der Landkreis weigerte sich, diese Kosten zu übernehmen.

Das Verwaltungsgericht sah diese Weigerung als gerechtfertigt an. Zwar bestünde grundsätzlich ein Anspruch auf Erstattung der Kosten. Dieser sei allerdings ausgeschlossen, wenn sie in einem Missverhältnis zum geltend gemachten Anspruch stünden. Dies sei vorliegend der Fall. Das wirtschaftliche und persönliche Interesse am Rechtsstreit betrage um die 5,- €, während die Verfahrenskosten diesen Wert um das 60-fache übersteigen. Der Kläger bleibt auf den Fahrkosten demnach in Höhe dieses Missverhältnisses sitzen.

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 24.06.2016 – 5 K 461/16.KO

Schlagwörter: ,