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20.000,- € für Fußballfan

20.000,- € für Fußballfan

  • 10. März 2017

Der BGH entschied im letzten Jahr, dass randalierende Fans sich anteilig an Vertragsstrafen gegenüber dem Verein beteiligen müssen. Das OLG konkretisierte diese Problematik nun hinsichtlich der Höhe.

Der betreffende Fan im vorliegenden Fall warf einen Böller bei einem Heimspiel des 1. FC Köln. Hierfür wurde von dem Verein eine Vertragsstrafe von 40.000,- € verlangt. Auch weitere Strafen wurden dem Verein auferlegt, allerdings war der Fan bei den betreffenden Delikten nicht beteiligt.

Der Verein war nun der Meinung, der Fan müsse prozentual auch für die anderen Vertragsstrafen einstehen. Das Gericht sah das anders. Es könne nicht vom Zufall abhängig sein, für welche Vertragsstrafen ein Fan einzustehen habe. Vielmehr sei das Verhältnis der Einzelstrafe zur jeweiligen Summe der Einzelstrafen eine zuverlässigere Bemessungsgrundlage. Daher habe der Kläger (rund) 20.000,-€ zu zahlen. Da es sich insoweit um eine Rechtsfrage handelt, welche noch nicht vom BGH entschieden wurde, könnte das letzte Wort hierzu noch nicht gesprochen sein.

OLG Köln, Urt v. 09.03.2017, Az. 7 U 54/15

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