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150.000,- € Witwenrente

150.000,- € Witwenrente

  • 15. Januar 2016

Heiratet eine Witwe, entfällt ihr Anspruch auf Witwenrente. Dies gilt auch auch, wenn die Ehe bspw. In den USA geschlossen wird. Im vorliegenden Fall zeigte die Frau ihre Heirat jedoch nicht bei der Rentenversicherung an, weswegen sie nun 150.000,- € zurückzahlen soll.

Die inzwischen wieder geschiedene Frau berief sich darauf, sie sei von der Unwirksamkeit der Ehe ausgegangen, da statt zwei Zeugen bei der Eheschließung nur einer anwesend gewesen sei.

Das Gericht sah das anders. Anspruch auf Witwenrente bestehe nur für Witwen, nicht also für wieder verheiratete Frauen. Auch habe es keine Anhaltspunkte dafür gegeben, von der Unwirksamkeit der Ehe auszugehen, da sogar eine Heiratsurkunde ausgestellt worden sei. Nach kalifornischem Recht reiche außerdem die Anwesenheit eines Zeugen aus. Weiterhin sei die Rückforderung auch nicht unbillig, da die Frau über Sparvermögen in Höhe von 90.000,- € und eine Eigentumswohnung verfüge.

Sozialgericht Berlin, Urteil vom 11.12.2015 – S 105 R 6718/14

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