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Unsere Beratungsschwerpunkte

Wie können wir Ihnen helfen?

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht als Teilgebiet des Öffentlichen Rechts umfasst alle rechtlichen Inhalte, die im Zusammenhang mit der Staatsverwaltung stehen. Bei der sogenannten Exekutive erfüllen staatliche Organe staatliche Aufgaben. Kennzeichnend für das Verwaltungsrecht ist es, das eine Behörde oder ein Amt gegenüber dem Bürger auftritt und handelt. Das Verwaltungsrecht regelt aber nicht nur die Rechtsbeziehungen der staatlichen Organe zum einzelnen Bürger, sondern darüber hinaus auch die Beziehungen zwischen den einzelnen Behörden untereinander.

Unser Tätigkeitsschwerpunkt umfasst hierbei beide Konstellationen. Die von uns vertretenen Mandate reichen von Einzelvertretungen von Bürgern im Umgang mit der staatlichen Verwaltung bis hin zur Vertretung kommunaler Gebietskörperschaften oder Zweckverbänden in Rechtsstreitigkeiten der öffentlichen Hand. Insbesondere Mandate im Bau- und Erschließungsrecht werden bevorzugt angenommen. Daneben steht Ihnen unsere Kompetenz auch in allen anderen Bereichen des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts zur Verfügung. Eine kompetente Vertretung erfolgt für unsere Mandanten sowohl im behördlichen Antrags- und Widerspruchsverfahren als auch in einem ggf. notwendigen Verwaltungsstreitverfahren vor den Verwaltungsgerichten.