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Unsere Beratungsschwerpunkte

Wie können wir Ihnen helfen?

Bank- und Kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalmarktrecht ist eines der Rechtsgebiete, die insbesondere große finanzielle Bedeutung haben. Bei einer ungenügenden rechtlichen Beratung können dabei schnell rote Zahlen entstehen, die vermeidbar gewesen wären.

Die Kanzlei berät und vertritt sowohl private, gewerbliche und kommunale Bankkunden und Kapitalanleger als auch Banken und andere Finanzdienstleister / -berater bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer berechtigten Interessen. Dabei ist oftmals auch eine umfassende und fachgebietsübergreifende Rechtsberatung von Nöten, welche unser Anwaltskollegium gerade auf Grund der teamorientierten Lösungsfindung, der langjährigen Berufserfahrung und der Verzahnung der Tätigkeitsschwerpunkt kompetent leisten kann.

Die Kanzlei vertritt ihre Mandanten im Bank- und Kapitalmarktrecht im gesamten Bundesgebiet und verfügt auch über eine langjährige Erfahrung in der Vertretung von Banken in Untervollmacht für Kollegen aus ganz Deutschland.