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Unsere Beratungsschwerpunkte

Wie können wir Ihnen helfen?

Arbeitsrecht / Beamtenrecht

Im Bereich des Arbeitsrechts berät unsere Kanzlei schwerpunktmäßig öffentliche und private Arbeitgeber. Unser Beratungsangebot erstreckt sich dabei über Streitigkeiten aus einzelnen Arbeitsverhältnissen hinaus auch auf Problemstellungen aus dem Tarifvertrags- und dem Betriebsverfassungsrecht.

Aus unserer langjährigen Erfahrung heraus bieten wir auch kompetente und wirtschaftliche Beratung zur Erstellung von Arbeitsverträgen, insbesondere auch für leitende Angestellte, zur Erarbeitung von Betriebsvereinbarungen, zur Auslegung und Anwendung von Tarifverträgen sowie zur arbeitsrechtlich effizienten Betriebsorganisation. Außerdem prüfen wir selbstverständlich auch die arbeitsrechtlichen Konsequenzen und Anforderungen von innerbetrieblichen Maßnahmen und Betriebsübergängen.

Zudem beraten wir Arbeitgeber auch bei der Prävention der strafrechtlichen Risiken, die mit Personalverantwortung unweigerlich einhergehen. Hierzu bieten wir umfassende Aufklärung sowie Verhaltens- und Organisationempfehlungen.

Im Individualarbeitsrecht verfügen wir über umfassende Kenntnisse und langjährige Erfahrung in Kündigungsschutzverfahren in Verbindung mit der Geltendmachung von Vergütungs-, Urlaubs- und sonstigen arbeitsvertraglichen Ansprüchen.