Miet- und Wohnungseigentumsrecht / Immobilienrecht
Im Rahmen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts / Immobilienrechtes berät und vertritt die Kanzlei ihre Mandanten in den Bereichen des gewerblichen und des Wohnraummietrechtes, des Wohnungseigentumsrechtes, des Maklerrechtes, des privaten Baurechtes sowie bei Grundstücksverkehrsgeschäften.
Die enorme Bedeutung des Mietrechtes lässt sich anschaulich erkennen, wenn man bedenkt, dass mit jährlich weit über 300.000 Prozessen allein wohnraummietrechtliche Verfahren den größten Teil aller Verfahren vor den Amtsgerichten bilden. Hinzu kommen ebenso viele Berufungen, Gewerberaum- und WEG-Verfahren. Insoweit ist die Kanzlei bundesweit tätig; sowohl beratend als auch gerichtliche Auseinandersetzungen führend.
Hinsichtlich des privaten Baurechtes und der Grundstücksverkehrsgeschäfte kann die Kanzlei nicht nur auf jahrelange Erfahrungen, sondern auch auf kontinuierliche und erfolgreiche Zusammenarbeit mit anderen Sonderfachleuten (Notaren, Sachverständigen, Banken etc.) verweisen. Daher kann Ihnen unsere Kanzlei nicht nur kompetente und umfassende, sondern auch fachübergreifende Beratung und Vertretung anbieten.