03 61 - 22 05 50 oder 0176 - 181 402 71
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Unsere Beratungsschwerpunkte

Wie können wir Ihnen helfen?

Erbrecht

Im Erbrecht beraten wir unsere Mandanten einerseits bei der Vorsorge für den Todesfall und der Regelung ihres letzten Willens.

Dabei beraten wir unsere Mandanten zunächst bezüglich der Wahl der richtigen Regelungsmethode und anschließend unterstützen wir sie bei der richtigen Umsetzung. Vielen Menschen ist es ein Bedürfnis, ihre Angelegenheiten rechtzeitig und eindeutig zu klären. Wir helfen unseren Mandanten dabei, ihren letzten Willen so zu formulieren und zu manifestieren, dass er schließlich auch ihrem wirklichen Willen entsprechend vollzogen werden kann und wird. Hierbei unterstützen wir unsere Mandanten insbesondere bei der Errichtung eines Einzel-, Ehegatten- oder sonstigen gemeinschaftlichen Testaments, bei der Vorbereitung und Errichtung einer Stiftung von Todes wegen sowie beim Abschluss von Rechtsgeschäften unter Lebenden auf den Todesfall.

Zudem beraten wir auch Erben bei der Abwicklung des Erbfalles und der Erbauseinandersetzung sowie die Pflichtteilsberechtigten und die Vermächtnisnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Wir beraten unsere Mandanten dabei insbesondere bei der Durchführung der Erbauseinandersetzung bei mehreren Erben, bei der Abwicklung von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen, bei Nachlassinsolvenzen und bei der Erstellung von Nachlassregistern.

Wir beraten unsere Mandanten dabei umfassend gerichtlich und außergerichtlich und vertreten sie bundesweit.