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Unsere Beratungsschwerpunkte

Wie können wir Ihnen helfen?

Gewerblicher Rechtsschutz

Wirtschaftsrecht

Im Wirtschaftsrecht vertritt die Kanzlei hauptsächlich kleine und mittelständische Unternehmen allumfassend auf den Teilgebieten des Handels- & Gesellschaftsrechts und des Gewerblichen Rechtsschutzes. Durch eine kompetente und frühzeitige Beratung und Risikoanalyse durch unser Kanzleiteam, teils auch im Zuge eines dauerhaften Beratungsverhältnisses, lassen sich spätere kostenintensive Auseinandersetzungen schon im Vorfeld vermeiden bzw. minimieren.

Gewerblicher Rechtsschutz

Als elementarer Teil des Wirtschaftsrechts dient der Gewerbliche Rechtsschutz zur Sicherung der hart erarbeiteten Ergebnisse unternehmerischer Tätigkeit. Zielrichtung für unsre Mandanten ist der Schutz von Immaterialgüterrechten (Geistige Leistungen) als nicht verkörperte Güter wie Ideen, Verfahren oder Formen. Insofern wird es dem jeweiligen Rechteinhaber ermöglicht, Dritten die Rechte an seinen Leistungen einzuräumen oder diesen die Nutzung zu untersagen, um selbst den Nutzen aus den eigenen geistigen Leistungen zu ziehen.

Als Leistungsschutzrechte stehen Ihnen insofern das Patent- & Gebrauchsmusterrecht, das Geschmackmusterrecht, das Marken- & Kennzeichenrecht, das Sortenschutzrecht und überschneidenden auch das Urheberrecht zur Hand. Im Rahmen des Gewerblichen Rechtsschutzes werden diese breit gefächerten gewerblichen Leistungsschutzrechte nochdurch das Lauterkeitsrecht (Schutz der gewerblichen Tätigkeit), als Teil des Wettbewerbsrechts neben dem Kartellrecht, ergänzt. Das Lauterkeitsrecht (Wettbewerbsrecht) schützt nicht nur vor unlauteren Praktiken eines Mitbewerbers, sondern auch Verbraucher vor unlauteren (z.B. irreführenden) geschäftlichen Handlungen.

Im Rahmen des gewerblichen Rechtsschutzes berät und unterstützt die Kanzlei Unternehmen und Interessenverbände sowohl in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen, als auch bei entsprechenden Antragsverfahren zur Erlangung von Leistungsschutzrechten.

Bei einer Verletzung von Leistungsschutzrechten stehen dem Rechteinhaber Unterlassungsansprüche, Auskunftsansprüche, Schadensersatzansprüche und ggf. ein Vernichtungsanspruch zu. Bei unzulässigen Wettbewerbshandlungen entsteht ein Anspruch auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.