03 61 - 22 05 50 oder 0176 - 181 402 71
03 61 - 22 05 52 12

Unsere Beratungsschwerpunkte

Wie können wir Ihnen helfen?

Urheber- und Medienrecht

Das Urheberrecht schützt als Teilgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes das geistige Eigentum an bestimmten Werken der Kunst, Wissenschaft und Literatur, sofern diesen eine notwendige sogenannte geistige Schöpfung von ausreichender Schöpfungshöhe zugrunde liegt. Geschützt sein können insofern beispielsweise Grafiken und Fotos, Filme und Musik oder Texte und Quellcodes.

Generell stehen dem Urheber solcher Werke das Recht zur Verwertung und Vervielfältigung, sowie das Recht auf Namensnennung bei der Verwendung dieser Werke zu. Dieses Urheberrecht verbleibt grundsätzlich beim Urheber selbst. Der Urheber kann jedoch Dritten über sogenannte Lizenzen einfache und ausschließliche Nutzungsrechte an seinen Werken einräumen, konkretisiert auf die räumliche, zeitliche oder inhaltliche Tragweite (auch hinsichtlich der Art des konkreten Mediums) dieser Nutzung. Insofern kann in Lizenzverträgen gestaltend vereinbart werden, ob und inwieweit Veränderungen am Werk das Urhebers durch die Inhaber der eingeräumten Nutzungsrechte vorgenommen werden können.

Die Kanzlei berät und betreut schon vorsorgend Grafiker, Web-Designer, Künstler, Musiker, Schriftsteller, und andere Werkschöpfer bei der Ausgestaltung von Lizenzverträgen und in Antragsverfahren zur Erlangung weiter Schutzrechte aus dem gewerblichen Rechtsschutz, beispielsweise dem Gebrauchs- und Geschmacksmusterrecht oder dem Markenrecht. Im Falle einer Urheberrechtsverletzung setzten wir die berechtigten Ansprüche dieser Urheber auch mit der notwendigen Konsequenz und Effizienz sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich (ggf. im Eilverfahren) durch, beispielsweise in Form von lizenzanaloge Schadensersatzansprüchen.

Darüber hinaus vertritt die Kanzlei nicht nur Mandanten bei der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen aus eigenen Urheberrechten, sondern auch bei der Vermeidung solcher, bzw. bei der Abwehr von erhobenen Ansprüchen (durch Abmahnung oder Klage) aus behaupteter Urheberrechtsverletzung. Dies beispielsweise in sogenannten File-Sharing-Fällen (Up- bzw. Download von Filmen oder Musik über illegale Tauschbörsen im Internet oder in sozialen Netzwerken bzw. auf Video- und Streaming-Portalen) oder bei unerlaubter Verwendung von fremden Fotos / Bildern im Internet.

Insbesondere bei Abmahnungen wegen behaupteter Urheberrechtsverstöße ist oft ein schnelles anwaltliches Handeln geboten, um unnötige und hohe Kostenrisiken zu vermeiden. Insofern wenden Sie sich bitte zur Vermeidung von Nachteilen, schnellst möglich und innerhalb der Ihnen dabei gesetzten Fristen, vertrauensvoll an unser Kanzleiteam und wir prüfen innerhalb der gebotenen Eile Ihre konkrete Angelegenheit. Wir raten dringend von der vorschnellen Unterzeichnung von, mit den jeweiligen Abmahnungen untergeschobenen, Unterlassungserklärungen und überhasteten Zahlungsleistungen an die Gegenseite ab, da die Gefahr besteht, dass sie sich selbst vorschnell und unwiderruflich Ihrer eigenen Rechte beschneiden.

Das Medienrecht umfasst über die vorstehenden urheberrechtlichen Aspekte hinaus auch Gesichtspunkte aus dem Presserecht, Wettbewerbsrecht und dem IT-Recht (Datenschutzerklärungen, Impressumsangaben, Ausgestaltung redaktioneller Inhalte).