Allgemeines Zivilrecht / Vertragsrecht
Im Bereich des allgemeinen Zivilrechts beraten wir unsere Mandanten in allen grundlegenden zivilrechtlichen Angelegenheiten umfassend gerichtlich und außergerichtlich.
Dabei werden wir insbesondere bei Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen, bei Mahnverfahren, im Schadensrecht und bei dinglichen Streitigkeiten tätig.
Auch beraten wir unsere Mandanten bei der Erstellung von Vertragsentwürfen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen und bei Eintragungen in Verbindung mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Grundstücken. Zudem beraten wir Sie gern in Angelegenheiten der Durchführung oder Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.